Gründung
1995
Hauptsitz
Genf
Organe
zweijährlich stattfindende Ministerkonferenz als oberstes Organ
Leitung
Pascal Lamy (F)
Personal
625 Angestellte (2009)
Finanzierung
Beiträge der Mitgliedsstaaten; Budget 2009: CHF 189 Mio.
Link
www.wto.org
Welthandelsorganisation (World Trade Organisation WTO)
Die 1995 gegründete Welthandelsorganisation (World Trade Organization WTO) ist neben der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds eine der zentralen Organisationen der Weltwirtschaftsordnung. Ziel der WTO ist der Abbau aller Schranken, die den weltweiten Handel behindern. Im Juli 2008 zählte die WTO 153 Mitglieder – davon drei Viertel Entwicklungsländer.
| Die Hauptaufgaben der WTO |
Die WTO verfolgt das Ziel, durch Abbau von Handelshemmnissen einen möglichst freien Handel zu erreichen. Sie setzt sich für folgende Prinzipien ein:
- Gegenseitigkeit: Wenn ein Land einem Partnerland handelspolitische Erleichterungen gewährt, muss das Partnerland gleichwertige Zugeständnisse machen.
- Prinzip der Meistbegünstigung: Generell müssen die einem Land gewährten Handelserleichterungen allen übrigen auch eingeräumt werden. Ausnahmen bilden Freihandelsabkommen oder Zollpräferenzen für Entwicklungsländer.
- Prinzip der Inländerbehandlung: Ausländische Waren dürfen gegenüber inländischen nicht diskriminiert werden. So muss jedes WTO-Mitglied bei einem Importprodukt dieselben Vorschriften wie bei einem gleichartigen Inlandprodukt anwenden.
Weiter will die WTO Zölle reduzieren und nicht-tarifäre Handelshemmnisse (wie z.B. mengenmässige Einfuhrbeschränkungen oder –verbote) beseitigen.
Diese und weitere Prinzipien sind in mehr als dreissig multilateralen Abkommen festgehalten. In der WTO aufgegangen bzw. integriert ist beispielsweise das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade GATT), das 1948 gegründet wurde und seither Regeln für den internationalen Güterhandel festschreibt. Die WTO-Regeln finden allerdings einen viel breiteren Anwendungsbereich als die GATT-Bestimmungen. So bestehen nun auch Grundsätze für den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services GATS) und für die kommerziellen Aspekte des geistigen Eigentums (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS).
| Die WTO und die Schweiz |
Der Schweiz – als einem stark mit dem Ausland verflochtenen Land – liegt viel an verlässlichen internationalen Spielregeln im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Die aktive Beteiligung an der WTO ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Die DEZA setzt sich dabei dafür ein, dass die Interessen der Entwicklungsländer in die Schweizer Verhandlungsposition mit einfliessen.
Die WTO zählt 153 Mitglieder, die anlässlich der zweijährlich stattfindenden Ministerkonferenzen grundlegende Entscheide treffen und Abkommen schliessen. Die bisherigen Konferenzen fanden statt in Singapur (1996), Genf (1998), Seattle (1999), Doha (2001), Cancún (2003), Hongkong (2005) und Genf (2006/2008). Die Beschlussfassung erfolgt in den Organen der WTO sofern möglich nach dem Konsensprinzip ("Single undertaking"-Prinzip: "Nothing is agreed until everything is agreed"). Kommt keine Einigung zustande, gilt das einfache Mehrheitsprinzip auf der Grundlage: Ein Land, eine Stimme. Insbesondere Änderungen der Kernbestimmungen der WTO können aber nur in Kraft treten, wenn sämtliche Mitglieder zustimmen.